#4 Abschlag mit Folgen: Was passiert, wenn der Golfball den Zuschauer trifft?

Die Frage:

Ein verzogener Schlag, ein Fore! aus vollem Hals – doch der Ball fliegt schneller als das Publikum reagiert. Was passiert, 

wenn du als Spielerin oder Spieler versehentlich einen Zuschauer triffst und dieser verletzt wird?

 

Der Fall:

Herr B. will bei einem Golfturnier seinem Sohn zusehen. An Loch 3 startet gerade der größte Konkurrent seines Sohnes 

mit einem ordentlichen Drive. Nur: Der Ball fliegt nicht aufs Fairway, sondern geradewegs in Richtung Herrn B. Noch bevor dieser auf das "Fore!" reagieren kann, prallt der Ball gegen seinen Kopf. Herr B. sieht für einen Moment Sterne statt Birdies – und verklagt den Konkurrenten sowie den Golfclub. 

 

Juristische Einschätzung:

a) Haftung des Spielers

Ob der Spieler hierfür haftet, kommt ganz auf den Fall an. Zentrale Norm ist auch hier wiederum:

§ 823 Abs. 1 BGB Schadensersatzpflicht:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Im Grundsatz gilt zwar: Wer jemanden verletzt, muss dafür nach § 823 Abs.1 BGB haften, auch beim Golf. Doch wie auch in anderen Sporthaftungsfällen gelten Besonderheiten: Nicht jeder Fehlschlag ist automatisch fahrlässig. Golfbälle sind klein, schnell und schwer zu kontrollieren – vor allem bei einem Abschlag.

 

Zudem begeben sich Zuschauer bewusst in den Gefahrenbereich eines Spiels. Sie wissen (oder sollten wissen), dass ein Ball abirren kann. In solchen Fällen spricht man von einer "eigenverantwortlichen Selbstgefährdung". Das bedeutet, wer sich freiwillig in die Nähe des Abschlags oder Fairways begibt, nimmt ein typisches Risiko des Sports bewusst in Kauf und hat damit eine gewisse Eigenverantwortung.

 

Der Spieler haftet nicht, wenn der Schlag den Regeln entspricht und keine übermäßige Gefahr besteht. Sofern der Spieler alles richtig macht, d.h. insbesondere sicher spielt und frühzeitig warnt, ist die Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

 

b) Haftung des Golfclubs

Auch der Betreiber des Golfclubs haftet nicht automatisch, sondern es ist wiederum entscheidend, ob der Betreiber seine Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist. Das bedeutet konkret, dass der Platz so organisiert und abgesichert sein muss, dass typische Gefahren für Zuschauer möglichst ausgeschlossen werden - aber nur soweit, wie es zumutbar und vorhersehbar ist.

 

Der Club könnte zum Beispiel haften, wenn

  • Zuschauer ohne Warnung sehr nah an gefährliche Abschläge herangelassen werden
  • Es keine Markierungen oder Absperrungen gibt
  • Spieler nicht auf ihre Pflichten hingewiesen werden
  • Der Platz bauliche Mängel aufweist, die zu Unfällen führen können

 

Im Beispielsfall hier lag kein Pflichtverstoß des Golfclubs vor: Die Abschlagzonen waren ordnungsgemäß gesichert, und Herr B. hat sich freiwillig dort aufgehalten, wo er nicht unbedingt hätte stehen müssen.

 

Ergebnis:

Es kann zu einer Haftung kommen, aber nur, wenn du dich fehlerhaft verhältst. Wer sicher spielt, bei Gefahr warnt, und keine vermeidbare Gefährdung schafft, handelt nicht fahrlässig – und muss dann auch nicht zahlen. Wer sich in den Gefahrenbereich eines Golfplatzes begibt, trägt in diesem Fall das Risiko eines verirrten Balls selbst.

Gegen das schlechte Gewissen hilft jedoch auch die Einhaltung aller Regeln nichts…

 

 

Was du tun solltest:

  • Immer „Fore!“ rufen, und zwar laut und deutlich
  • Sicher spielen und in kritischen Situationen lieber abwarten oder defensiver spielen
  • Vermeidbare Gefährdungen anderer stets ausschließen
  • Und, wie immer: Eine gute Haftpflichtversicherung abschließen, die explizit Golf einschließt

Wer beim Abschlag in der Flugbahn steht braucht keinen Anwalt, sondern gute Reflexe.

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